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RoHS2

EU-Richtlinie 2011/65/EU – „RoHS 2“



Diese Richtlinie dient dazu die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu beschränken. Sie regelt neben der Verwendung auch das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen.

EU-Richtlinie 2011/65/EU hat am 3. Januar 2013 Richtlinie 2002/95/EG „RoHS 1“ abgelöst.

Beide Richtlinien werden inoffiziell mit RoHS abgekürzt (englisch: Restriction of Hazardous Substances, deutsch: „Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe“).

Hiermit bestätigen wir, dass alle von Ätzwerk gelieferten Leiterplatten den Vorgaben der EU-Richtlinie 2011/65/EU RoHS 2 entsprechen.

 
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