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EG Verordnung Nr. 1907/2006 vom 01.06.2007
REACH (= Registration, Evaluation, Authorisation, Chemicals)
SVHC (Substances of Very High Concern –„besonders besorgniserregende Stoffe“)

Die ätzwerk GmbH ist im Sinne der EG Verordnung Nr. 1907/2006 vom 01.06.2007 ein sogenannter „nachgeschalteter Anwender“. Sie erhalten von uns keine chemischen Produkte. In unseren Produkten ist kein Stoff der sogenannten „Kandidatenliste“ (SVHC) in einer Konzentration von mehr als 0,1 % enthalten.

Unsere Produkte sind als Erzeugnisse eingestuft und somit nicht registrierungspflichtig. Es besteht keine Verpflichtung zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Während der Herstellung werden Stoffe und Gemische eingesetzt, für die alle laut REACH vorgeschriebenen Informationen der Zulieferer vorliegen.

Die aktuelle Kandidatenliste ist zu finden unter:

https://www.echa.europa.eu/candidate-list-table

Ferner würden wir Sie informieren, falls Inhaltsstoffe unserer Produkte von der Europäischen ECHA neu eingestuft würden.

Mit dieser Position geben wir Ihnen unseren aktuellen Kenntnisstand wieder, können für außerhalb unseres Verantwortungsbereiches liegende Faktoren aber weder Haftung, noch Gewährleistung übernehmen.

 
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